Krankenfahrten können eigenen Verträgen unterliegen
Der Taxitarif des Rheinisch-Bergischen Kreises weist ausdrücklich darauf hin, dass Krankenfahrten nicht dem normalen Taxitarif unterliegen, wenn für ihre Ausführung Verträge mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern bestehen.
Verordnung und Genehmigung prüfen
Ob eine Krankenkasse die Fahrt übernimmt, hängt vom individuellen Fall, einer ärztlichen Verordnung und gegebenenfalls einer vorherigen Genehmigung ab. Verbindliche Auskünfte geben Krankenkasse und ausführender Betrieb.
Der Preisrechner ist keine Kassenabrechnung
Der öffentliche Fahrpreisrechner berechnet den allgemeinen Taxitarif. Vertraglich vereinbarte Krankenfahrtpreise oder Eigenanteile werden damit nicht bestimmt.